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Nichtraucherschutzgesetz schreibt Umgang mit E-Zigaretten vor

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Das Nichtraucherschutzgesetz wurde seit dem Eintritt am 1. Mai 2013 stark diskutiert und oftmals kam auch die Meinung auf, dass auch das Rauchen von elektronischen Zigaretten (kurz: E-Zigaretten) unter dieses Gesetz falle und somit der Konsum dessen nicht mehr in öffentlichen Gebäuden/ Räumen gestattet sei. Die Frage, die sich nun vielen stellt, ist: Fallen elektronische Zigaretten unter das Nichtraucherschutzgesetz?

Verwirrung bei Verbrauchern: Pro oder Contra E-Zigaretten?

E-Zigaretten vor neutralem Hintergrund

Viele Leute sind verunsichert und stellen sich die Frage, ob der Konsum von und der Umgang mit E-Zigaretten in öffentlichen Gebäuden / Räumen gestattet ist oder nicht. Es lässt sich vorerst feststellen, dass der Konsum von elektrischen Zigaretten dem Gesetz nach erlaubt ist, da diese keinen Tabak enthalten und somit auch kein Rauch, sondern Dampf entsteht, weswegen die Nutzung einer solchen elektrischen Zigarette in Nichtraucherzonen stets legitim wäre. Jedoch ist es trotzdem möglich, dass der Konsum von E-Zigaretten in einzelnen Lokalen untersagt ist, was darauf zurückzuführen ist, dass diese Lokale in ihrem Hausrecht eine Aussage darüber treffen, dass neben dem vom Staat festgelegten Nichtraucherschutzgesetz, nach welchem der Konsum von elektrischen Zigaretten, wie bereits erwähnt, gestattet wäre, auch das Rauchen von E-Zigaretten untersagt ist und somit haben sich die Kunden dieses Lokals an diese Auffassung zu halten.

Einer wissenschaftlichen Studie nach lässt sich die Erlaubnis des Konsums von E-Zigaretten unter folgendem Aspekt rechtfertigen. Wenn man die Raumluft in einem öffentlichen Raum untersucht, in dem elektrische Zigaretten konsumiert werden, ist diese Auswirkung auf die Raumluft, welche durch den Dampf der E- Zigarette erzeugt wird, im Vergleich zu einer Tabakzigarette so minimal, dass keinerlei negative Folgen erkennbar sind. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass in dem Dampf der elektrischen Zigarette keinerlei krebserregende Stoffe oder Dämpfe enthalten sind, was darauf zurückzuführen ist, dass keinerlei Verbrennungen stattfinden, welche krebserregende Stoffe / Dämpfe in die Luft geben würden. Diese Studie hält ebenfalls fest, dass es ungesünder sei, die Luft in einer Großstadt einzuatmen, statt sich in einem Raum mit jemandem zu befinden, der eine E-Zigarette konsumiert.

Fazit zur Paarung Nichtraucherschutzgesetzt und E-Zigaretten

Abschließend lässt sich auf die Fragestellung, ob das Rauchen von E-Zigaretten unter das Nichtraucherschutzgesetz fällt, feststellen, dass das Konsumieren von elektronischen Zigaretten in öffentlichen Räumen/ Gebäuden gesetzlich nicht verboten ist, jedoch ein Verbot durch das Hausrecht eines bestimmten Lokals ausgesprochen werden kann, was dazu führt, dass man dann auch dort die E-Zigarette nicht konsumieren darf.


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